
Krankenkasse einfach erklärt!
In der Schweiz gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
– Die obligatorische Grundversicherung (gesetzlich gesamtschweizerisch definierte Leistungen). Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgehalten und in den Verordnungen zu den Gesetzen präzisiert.
– Die freiwilligen Zusatzversicherungen zur Grundversicherung mit erweiterten Leistungen. Diese Vertragsverhältnisse unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der freien Vertragsgestaltung im Rahmen dieses Gesetzes.
Versicherungspflicht
Du musst dich insbesondere versichern:
– Wenn du in der Schweiz wohnhaft bist (unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit). Jedes Familienmitglied muss versichert sein, Erwachsene ebenso wie Kinder (es gibt keine Familien-versicherung).
– Wenn du über eine Aufenthaltsbewilligung von drei Monaten oder länger verfügst.
– Wenn du für kurze Zeit (weniger als drei Monate) in der Schweiz arbeiten und der Versicherungsschutz nicht demjenigen der schweizerischen Krankenversicherung entspricht.
– Wenn du als Schweizerin/Schweizer oder als EU/EFTA-Staatsangehörige/r in der Schweiz erwerbstätig bist und in einem EU-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnst. Dies gilt auch für deine nichterwerbstätigen Familienangehörigen.
– Wenn du als Schweizerin/Schweizer oder als EU/EFTA-Staatsangehörige/r ausschliesslich eine Rente aus der Schweiz beziehst und in einem EU-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnst. Dies gilt auch für deine nichterwerbstätigen Familienangehörigen.
– Wenn du eine Arbeitslosenentschädigung aus der Schweiz beziehst und dich zur Arbeitssuche für drei Monate in einen EU/EFTA-Mitgliedstaat begibst.
Versicherungsmodelle
Der Versicherer kann bei der Grundversicherung ein individuelles Modell wählen und kann dadurch von einer Prämienreduktion profitieren:
– HMO
– TelMedizin
– Hausarztmodell
Mit dem richtigen Grundversicherungsmodell kannst du pro Jahr über 900.- sparen. Vergleichen lohnt sich also!